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Januar 2012


Der Bundesverband Telekommunikation (VAF) warnt vor Hackerangriffen

Aus zuverlässigen Quellen hat der VAF den Hinweis erhalten, dass im Januar dieses Jahres der Angriff auf TK-Anlagen sprunghaft zugenommen hat, mit dem Ziel des Gebührenmissbrauchs Rufe nach Lettland zu leiten. Dabei werden nach unerlaubter Überwindung von Passwörtern aus der Telefonanlage heraus Anrufe zu variierenden, kostenintensiven Zielnummern in Lettland generiert. Diese Angriffe erfolgen typischerweise am Wochenende.

Sofern Sie nicht nach Lettland telefonieren müssen, wäre eine abgehende Sperre für die Ländervorwahl eine der möglichen Vorsichtsmaßnahmen.

Für Fragen stehen wir Ihnen am Telefon unter +49 (03431) 729450 sowie per zur Verfügung.

Quelle: Rundschreiben des VAF 03/2012

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Produktabkündigung wegen abgekündigten Bauelementen

Durch die Abkündigung elektronischer Bauelemente wurde ein Redesign der DECT Systembase SB-4+, SB-8, SB-8ANT notwendig. Diese werden mit sofortiger Wirkung aus dem aktuellen Aastra Portfolio gestrichen und durch die Systembase SB-4+, SB-8 und SB-8ANT der Hardware-Version 2 ersetzt. Die neuen DECT Systembasisstationen mit Hardware-Version 2 sind kompatibel zu den Hardware-Plattformen IntelliGate 20x0 (I4NET SW 4.75-4.80), IntelliGate 20x5, A150/300 (I5-I7.9 und höher) sowie Aastra 470, 430-2, 415-2, EADP4-3 mit SW-Release 1.2 und neuer. Nicht kompatibel hingegen sind die neuen DECT Systembasisstationen zu den Ascotel 200 Systemen.

Für Fragen stehen wir Ihnen am Telefon unter +49 (03431) 729450 sowie per zur Verfügung.

Quelle: Technische Information der Astra Deutschland GmbH 01/2012

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Warteschleifen für sprachgestützte Premiumdienste (0900) und Servicedienste (0180) sollen kostenfrei sein

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zum § 66g TMG am 27.10.2011 beschlossen, er ist aber noch nicht in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen Strafen bis 100.000 € und die erzielten Gewinne können abgeschöpft werden. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, ist der gesamte Anruf für den Anrufer kostenlos. Als Warteschleifen sieht der Gesetzgeber alle Verbindungszeiten an, in denen das Anliegen des Anrufenden nicht tatsächlich bearbeitet wird. Demnach gibt es drei Arten von Warteschleifen:

  • Bei Bearbeitung durch persönlichen Ansprechpartner: Die Zeitspanne vom vollständigen Zustandekommen der Verbindung bis zur tatsächlichen Bearbeitung des Anliegens des Anrufers.

  • Bei automatisierter Annahme: Die Zeitspanne bis über Sprachdialog oder per Tasteneingabe Informationen abgefragt werden, die für die Bearbeitung des Anliegens erforderlich sind.

  • Als Warteschleifen gelten auch alle Weitervermittlungen: Die Zeitspanne zwischen der Beendigung der vorhergehenden Bearbeitung des Anliegens und der weiteren Bearbeitung.

  • Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in Kraft treten wird und der diskutierte Gesetzesentwurf inhaltlich wie geplant in einem 2-Phasenmodell eingeführt wird.

    Phase 1:
    Die ersten 120 Sekunden der Eingangswarteschleife müssen kostenlos sein, bei einer Überschreitung der max. Wartezeit erfolgt die Zwangstrennung. Sprachgestützte Dialogsysteme (IVR) sind zugelassen. Portallösungen, die direkt nach dem Verbindungsabbau eine Abfrage vom Anrufer erfordern, können eingesetzt bzw. weiter verwendet werden. Nachgelagerte Warteschleifen dürfen kostenpflichtig bleiben.

    Phase 2:
    Die zweite Phase soll zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden und sieht folgendes vor:

  • kostenlose Warteschleifen in voller Länge, zu jedem Zeitpunkt des Gesprächs
  • Ansagepflicht bei Weitervermittlung über die voraussichtliche Wartedauer und Kosten
  • Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet
  • bei Verstößen ist der Anrufer nicht verpflichtet die Verbindung, in der die gesetzeswidrige Warteschleife auftrat, zu bezahlen

  • Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihre Telefonanlage an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Weitere Informationen erhalten Sie von uns am Telefon unter +49 (03431) 729450 sowie per .

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