Aus zuverlässigen Quellen hat der VAF den Hinweis erhalten, dass im Januar dieses Jahres der Angriff auf TK-Anlagen sprunghaft zugenommen hat, mit dem Ziel des
Gebührenmissbrauchs Rufe nach Lettland zu leiten. Dabei werden nach unerlaubter Überwindung von Passwörtern aus der Telefonanlage heraus Anrufe zu variierenden, kostenintensiven Zielnummern in Lettland
generiert. Diese Angriffe erfolgen typischerweise am Wochenende.
Sofern Sie nicht nach Lettland telefonieren müssen, wäre eine abgehende Sperre für die Ländervorwahl eine der möglichen
Vorsichtsmaßnahmen.
Für Fragen stehen wir Ihnen am Telefon unter +49 (03431) 729450 sowie per
zur Verfügung.
Quelle: Rundschreiben des VAF 03/2012
Durch die Abkündigung elektronischer Bauelemente wurde ein Redesign der DECT Systembase SB-4+, SB-8, SB-8ANT notwendig. Diese werden mit sofortiger
Wirkung aus dem aktuellen Aastra Portfolio gestrichen und durch die Systembase SB-4+, SB-8 und SB-8ANT der Hardware-Version 2 ersetzt. Die neuen DECT Systembasisstationen
mit Hardware-Version 2 sind kompatibel zu den Hardware-Plattformen IntelliGate 20x0 (I4NET SW 4.75-4.80), IntelliGate 20x5, A150/300 (I5-I7.9 und höher) sowie Aastra 470, 430-2, 415-2, EADP4-3 mit SW-Release 1.2 und neuer.
Nicht kompatibel hingegen sind die neuen DECT Systembasisstationen zu den Ascotel 200 Systemen.
Für Fragen stehen wir Ihnen am Telefon unter +49 (03431) 729450 sowie per
zur Verfügung.
Quelle: Technische Information der Astra Deutschland GmbH 01/2012
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zum § 66g TMG am 27.10.2011 beschlossen, er ist aber noch nicht in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen
Strafen bis 100.000 € und die erzielten Gewinne können abgeschöpft werden. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, ist der gesamte Anruf für den
Anrufer kostenlos. Als Warteschleifen sieht der Gesetzgeber alle Verbindungszeiten an, in denen das Anliegen des Anrufenden nicht tatsächlich bearbeitet wird. Demnach gibt
es drei Arten von Warteschleifen:
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in Kraft treten wird und der diskutierte Gesetzesentwurf inhaltlich wie geplant in einem 2-Phasenmodell eingeführt
wird.
Phase 1:
Die ersten 120 Sekunden der Eingangswarteschleife müssen kostenlos sein, bei einer Überschreitung der max. Wartezeit
erfolgt die Zwangstrennung. Sprachgestützte Dialogsysteme (IVR) sind zugelassen. Portallösungen, die direkt nach dem Verbindungsabbau eine Abfrage vom Anrufer
erfordern, können eingesetzt bzw. weiter verwendet werden. Nachgelagerte Warteschleifen dürfen kostenpflichtig bleiben.
Phase 2:
Die
zweite Phase soll zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden und sieht folgendes vor:
Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihre Telefonanlage an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Weitere Informationen erhalten Sie von uns am Telefon unter +49 (03431) 729450 sowie per .