Ist ein Benutzer für eine bestimmte Zeit (z.B. Urlaub oder Geschäftstermin) nicht erreichbar oder abwesend, so kann er für alle internen Benutzer
eine Nachricht im System hinterlegen. Ruft nun ein Mitarbeiter den abwesenden Benutzer an, bekommt er vom System den hinterlegten Text auf seinem Systemtelefon angezeigt. Dieser
Text ist frei definierbar. Dafür stehen 160 Zeichen zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus einem von 16 Standardtexten zu wählen.
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sowie per .
Quelle: Technische Information der Astra Deutschland GmbH
Schadenersatz
Ansprüche auf Schadenersatz umfassen sowohl den Schaden an einer Sache selbst, als auch die eventuell resultierenden
Folgeschäden. Beim Schadenersatz handelt es sich um die gesetzliche Haftung des Verkäufers / Werkunternehmers für Schäden, die von ihm selbst oder zumindest
seinen Gehilfen verschuldet worden sind. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist demnach mindestens eine leicht fahrlässige Handlung. Im Schadenersatzrecht
bestehen sehr lange Haftungsfristen. Ein derartiger Anspruch verjährt erst nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden sowie nach Verstreichen eines Zeitraums von 30 Jahren.
Produkthaftung
Die Produkthaftung (Haftung für fehlerhafte Produkte) umfasst nur Folgeschäden, nie die fehlerhafte Sache selbst. Es
werden aber auch nicht alle Folgeschäden ersetzt, sondern nur Personenschäden sowie private Sachschäden. Dabei besteht zudem ein Selbstbehalt für den
Geschädigten von 500 €. Als Produkte gelten nur bewegliche, körperliche Sachen sowie Energie. Für einen Haftungsanspruch muss der Fehler bereits zum Zeitpunkt
des Inverkehrbringens des Produkts vorliegen. Der Anspruch auf Produkthaftung verjährt nach drei Jahren von dem Zeitpunkt, in dem der Ersatzberechtigte vom Schaden Kenntnis
erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.
Quelle: http://dejure.org
Kauf und Reklamation von Waren gehören zu unserem Alltag. Welche Rechte und Pflichten sich hinter den Begriffen Garantie oder Gewährleistungshaftung
verbergen, ist den Käufern bzw. Verkäufern oftmals nicht bekannt.
Was versteht man nun unter Gewährleistungshaftung?
Die Gewährleistungshaftung ist per Gesetz geregelt und besagt, dass der Verkäfer für
einen Zeitraum von zwei Jahren bei Neuware (12 Monate bei gebrauchten Waren) lediglich für diejenigen Mängel haftet, die bereits bei Gefahrübergang, also bei
Übergabe der Kaufsache bestanden. Nach § 439 BGB hat der Käufer bei mangelhafter Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs zunächst nur die Rechte auf
Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 1 BGB. Nach dieser Vorschrift kann der Käufer die Beseitigung des Mangels (im Regelfall durch Reperatur) oder durch die Lieferung
einer mangelfreien Sache verlangen. Des Weiteren hat der Verkäufer nach § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Tronsport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Was ist unter Garantie zu verstehen?
Die Garantie ist freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Räumt der Hersteller oder der
Verkäufer keine Garantie ein, besteht für den Käufer auch kein rechtlicher Anspruch auf eine Solche.
Beweislastumkehr
Gemäß § 476 BGB muss der Verkäufer innerhalb von sechs Monaten nach Kauf der Sache beweisen, dass der Kunde den Schaden verursacht hat und der Mangel nicht
schon bei Gefahrübergang bestand. Verderbliche Sachen oder Gegenstände die offenkundig zerstört wurden, sind von dieser Regelung nicht erfasst. Nach Ablauf dieser
sechs Monate muss der Käufer beweisen, dass der Fehler von Anfang an, also bereits bei Übergabe der Sache vorlag und erst später Auswirkungen zeigte.
Kurz und knapp lässt sich also Folgendes sagen:
Quelle: http://www.ekritik.de/html/die_gewahrleistungshaftung-_wa.html